Inventar und Umsatzmeldung

Die Erfassung der Inventar- und Umsatzmeldung ist mit unterschiedlichen Bildschirmauflösungen auf Computern, Laptops, sowie Tablets möglich.

Um die Inventar- und Umsatzmeldung auszufüllen, müssen Sie sich im Onlineschalter mit Ihrem Account einloggen. Im Onlineschalter können Sie elektronisch die Inventar- und Umsatzmeldung ausfüllen und einreichen. Sobald Sie sich in ihren Account eingeloggt haben, werden Sie durch den Prozess geführt.

In den Spalten ''ausschliesslich Produzenten'' müssen die Bestände an Schweizer Rosé, sowie Grundweine, die aus Trauben der Ernte 2022 stammen und die für die Schaum - und Perlweinherstellung vorgesehen sind, erfasst werden; Unabhängig davon, ob die Weine später mit oder ohne Jahrgangsangabe auf den Markt kommen.
Rosé, Schaum - und Perlweine aus Trauben früherer Jahrgänge werden nicht in diese Spalten eingetragen.                                                                                              

Nein, nur Produzentinnen und Produzenten von Schweizer Rosé, Schaum - und Perlweinen aus Trauben der Ernte 2022 müssen die Spalten mit dem Titel ''ausschliesslich Produzenten'' ausfüllen.

Wenn im Informatiksystem einer Weinproduzentin oder eines Weinproduzenten die Menge, der aus den Trauben der Ente 2022 produzierten Rosé und Schaum - und Perlweinen nicht erfasst werden kann, müssen die verlangten Mengenangaben aus der Kellerbuchhaltung gezogen werden.                                                                                                

Nach dem Einreichen sind die Daten im Archiv einsehbar und können innerhalb der Eingabefrist nochmals bearbeitet werden.

Nachdem Sie die Inventar- und Umsatzmeldung ausgefüllt haben, müssen Sie die Meldung definitiv einreichen. Sobald die Daten definitiv eingereicht sind, können Sie diese unter 'Archiv Inventar- und Umsatzdaten' als PDF-Datei herunterladen.

Bei Änderungen Ihrer Daten füllen Sie bitte das "Mutationsformular" aus und schicken dieses unterschrieben an die E-Mail-Adresse info@cscv-swk.ch oder per Post an Schweizer Weinhandelskontrolle, Stettbachstrasse 6, 8600 Dübendorf.

Sie finden das Formular im Onlineschalter unterhalb der Adresse. Klicken Sie dort auf den Button "Änderungen an den Betriebsdaten melden". Das Formular finden Sie auch unter dem folgenden Link:


PDF →

Nein, nur Produzentinnen und Produzenten von Schweizer Rosé, Schaum - und Perlweinen aus Trauben der Ernte 2022 müssen die Spalten mit dem Titel ''ausschliesslich Produzenten'' ausfüllen.

In den Spalten ''ausschliesslich Produzenten'' müssen die Bestände an Schweizer Rosé sowie Grundweine, die aus Trauben der Ernte 2022 stammen und die für die Schaum - und Perlweinherstellung vorgesehen sind, erfasst werden; Unabhängig davon, ob die Weine später mit oder ohne Jahrgangsangabe auf den Markt kommen. Rosé, Schaum - und Perlweine aus Trauben früherer Jahrgänge werden in diese Spalten nicht eingetragen.

Wenn Sie sich im Onlineschalter mit Ihrem Account einloggen, sehen Sie alle Betriebe, welchem Ihrem Account zugewiesen sind.

Früher mussten Sie sich für jede Betriebsnummer separat einloggen und die Meldungen entsprechend separat erfassen.

Nein, nur Produzentinnen und Produzenten von Schweizer Rosé, Schaum - und Perlweinen aus Trauben der Ernte 2022 müssen die Spalten mit dem Titel ''ausschliesslich Produzenten'' ausfüllen.

Damit Sie für mehrere Betriebe Meldungen machen können, müssen die betreffenden Betriebe Ihrem Account zugewiesen werden.

Gehen Sie wie folgt vor:
Mit dem Account, über welchen bisher die Meldungen vorgenommen wurden, loggt sich die Person im Onlineschalter ein und weist den Betrieb Ihrem Account zu. Unter Betrieb > Einstellungen (rechts im grauen Kasten) können Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen. Diese wird vor der Aktivierung verifiziert.

Wenn Sie keinen Zugang zur alten E-Mail-Adresse mehr haben:
Wenden Sie sich an die SWK. Die Administration kann den Betrieb Ihrem neuen Account zuweisen.

Wenn Sie die Meldung an eine neue Person delegieren möchten, gehen Sie wie folgt vor:

Falls diese Person noch keinen Account hat, erstellt die neue Person als Erstes einen Account im Onlineschalter. Diesen brauchen Sie, damit der Betrieb diesem Account zugewiesen werden kann.

Anschliessend loggt sich die Person, welche aktuell die Meldung vornimmt, im Onlineschalter ein und weist den Betrieb dem Account der neuen Person zu. Unter Betrieb > Einstellungen (rechts im grauen Kasten) können Sie die neue E-Mail-Adresse hinterlegen. Diese wird vor der Aktivierung verifiziert.

Beispielberechnungen Roséwein Schaum und Perlwein.


PDF →